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   SG Hamburg, 30.01.2023 - S 52 SO 582/22 ER D   

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https://dejure.org/2023,6179
SG Hamburg, 30.01.2023 - S 52 SO 582/22 ER D (https://dejure.org/2023,6179)
SG Hamburg, Entscheidung vom 30.01.2023 - S 52 SO 582/22 ER D (https://dejure.org/2023,6179)
SG Hamburg, Entscheidung vom 30. Januar 2023 - S 52 SO 582/22 ER D (https://dejure.org/2023,6179)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hamburg

    § 99 SGB 9, § 103 Abs 2 SGB 9, § 86b Abs 2 SGG
    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Leistungen der Hilfe zur Pflege in Form einer täglichen 24-stündigen 1:1-Betreuung für einen Behinderten durch den Sozialhilfeträger im Wege des einstweiligen Rechtschutzes

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus SG Hamburg, 30.01.2023 - S 52 SO 582/22
    Hierbei dürfen die Entscheidungen der Gerichte grundsätzlich sowohl auf eine Folgenabwägung wie auch auf eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache gestützt werden (BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - Breith 2005, 803, 806; Kammerbeschluss vom 27. Mai 1998 - 2 BvR 378/98 - NVwZ-RR 1999, 217, 218).

    Es sind die Folgen abzuwägen, die eintreten würden, wenn die begehrte Anordnung nicht erginge, der Rechtsschutzsuchende im Hauptsacheverfahren aber obsiegen würde, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die Anordnung erlassen würde, der Rechtsschutzsuchende im Hauptsacheverfahren indes keinen Erfolg hätte (vgl. Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Kommentar zum SGG, 13. Aufl. 2020, § 86b Rn. 12 f.; BVerfG, Beschluss v. 12.5.2005 - 1 BvR 569/05).

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus SG Hamburg, 30.01.2023 - S 52 SO 582/22
    Die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG verlangt grundsätzlich die Möglichkeit eines Eilverfahrens, wenn ohne sie dem Betroffenen eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Mai 1995 - 1 BvR 1087/91 - BVerfGE 93, 1, 14; Beschluss vom 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 - BVerfGE 79, 69, 74).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus SG Hamburg, 30.01.2023 - S 52 SO 582/22
    Die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG verlangt grundsätzlich die Möglichkeit eines Eilverfahrens, wenn ohne sie dem Betroffenen eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Mai 1995 - 1 BvR 1087/91 - BVerfGE 93, 1, 14; Beschluss vom 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 - BVerfGE 79, 69, 74).
  • BVerfG, 27.05.1998 - 2 BvR 378/98

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Partei "Die Grauen"

    Auszug aus SG Hamburg, 30.01.2023 - S 52 SO 582/22
    Hierbei dürfen die Entscheidungen der Gerichte grundsätzlich sowohl auf eine Folgenabwägung wie auch auf eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache gestützt werden (BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - Breith 2005, 803, 806; Kammerbeschluss vom 27. Mai 1998 - 2 BvR 378/98 - NVwZ-RR 1999, 217, 218).
  • SG Hamburg, 04.10.2022 - S 28 SO 412/22

    Behindertenrecht - Eingliederungshilfe - Sicherstellungsauftrag - keine freien

    Auszug aus SG Hamburg, 30.01.2023 - S 52 SO 582/22
    Bemessen an diesen Grundsätzen ist das Gericht (im Anschluss an den Beschluss der Kammer 28 vom 4. Oktober 2022 - AZ S 28 SO 412/22 ER D) zu dem Ergebnis gekommen, dass die Erfolgsaussichten der Hauptsache offen sind und die Folgenabwägung bei glaubhaft gemachten Anordnungsgrund zugunsten des Antragstellers ausfällt.
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